Seitenbereiche
head-image: Steuernews für Klienten, Steuerberater Mattighofen, THOMAS SCHALLHART, MSc.

Was sind die Merkmale der Rechtsform einer Offenen Gesellschaft (OG)?

https://www.schallhart.at/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_klienten/
Illustration

Möchte man mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, so ist dies in unterschiedlichen Rechtsformen möglich. Im Folgenden informieren wir Sie über die wesentlichen Merkmale einer dieser Möglichkeiten, nämlich der Rechtsform der Offenen Gesellschaft (OG).

Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar, unbeschränkt, solidarisch und persönlich haften. Als Gesellschafter kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage. Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, so haftet er auch mit seinem Privatvermögen.

Bei Gründung einer OG muss ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern abgeschlossen werden. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Formvorschriften, die Schriftform ist aber zu empfehlen. Im Gegensatz zum GmbH-Gesellschaftsvertrag ist der OG-Gesellschaftsvertrag nicht notariatsaktpflichtig. Die OG ist von den Gesellschaftern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Durch die Eintragung entsteht die OG.

Die Firma einer OG kann auf dreierlei Art gebildet werden: Personenfirma, Sachfirma oder Fantasiefirma. Die Verwendung eines Fantasiewortes ist dann zulässig, wenn sie zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet ist, Unterscheidungskraft besitzt und keine Angaben enthält, die zur Irreführung geeignet sind. Alle drei Arten haben die Gemeinsamkeit, dass sie zwingend den Zusatz „offene Gesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere „OG“, führen müssen. Bei freien Berufen gelten Sonderbestimmungen.

Wenn der Gesellschaftsvertrag keine anderen Bestimmungen enthält, ist aufgrund des Gesetzes jeder Gesellschafter berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft zu vertreten. Auch wenn ein Gesellschafter von Vertretungs- oder Geschäftsführungsbefugnissen per Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen wird, kommt es zu keiner Haftungsbeschränkung dieses Gesellschafters gegenüber den Gläubigern.

Für die erforderliche Gewerbeberechtigung (diese muss auf die Gesellschaft lauten) bedarf es eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. Bei einem reglementierten Gewerbe muss der gewerberechtliche Geschäftsführer entweder ein Gesellschafter der OG sein oder ein voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft steht, welches mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit ausmacht.

Die OG selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig noch einkommensteuerpflichtig. Ertragsteuerlich ist sie kein eigenes Steuersubjekt, die Umsatzsteuer ist jedoch von der Gesellschaft abzuführen. Der Gewinn der OG wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet. Einkommensteuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Erhält der Gesellschafter von der OG Vergütungen – z. B. für seine Mitarbeit oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern –, so gelten diese in der Regel als Gewinn, der dem Gesellschafter vorab zugewiesen wird und bei diesem steuerpflichtig ist.

Stand: 26. September 2019

Bild: saksit - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir unterstützten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch! Ihr Steuerberater in Mattighofen

THOMAS SCHALLHART, MSc. Steuer & Unternehmensberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.